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Betrug bei Corona-Testzentren war einfach: Die Betreiber mussten nicht mehr tun, als die Zahl der Tests bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

10.05.2024

Corona-Abrechnungsbetrug: Viele Verfahren eingestellt

Abrechnung nicht erbrachter Tests, Mehrfachabrechnungen, Scheinverträge und überhöhte Beschaffungskosten: Die Liste der Vorwürfe an Corona-Testzentrenbetreiber ist lang

1,2 Milliarden Euro haben Betrüger nach Schätzungen des Bundeskriminalamts mit falsch abgerechneten Corona-Tests kassiert. Um eine effektive Kontrolle kümmerte sich niemand. Die Betreiber mussten nicht mehr tun, als die Zahl der Tests bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. SPD-Fraktionschef Florian von Brunn wollte jetzt von der Staatsregierung wissen, wie hoch der Abrechnungsbetrug in Bayern war.

Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, seit Juni 2021 sei die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) für die Ermittlungen im Zusammenhang mit Corona-Tests zuständig. Dort seien bislang insgesamt 200 entsprechende Verfahren geführt, von denen aktuell noch 70 Verfahren anhängig sind. Bei 68 davon handele es sich um Ermittlungsverfahren, bei den übrigen zwei um Prüfungsverfahren. 
Vorgeworfen werden den Personen laut dem Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) die Abrechnung nicht erbrachter Tests, Mehrfachabrechnungen von Testungen – auch gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen anderer Bundesländer –, das Ausstellen von sogenannten Gefälligkeitszertifikaten, obwohl keine Testung durchgeführt wurde, die Geltendmachung von Sachkosten unter Vorlage von Scheinrechnungen und/oder der Betrieb eines Testzentrums ohne Beauftragung. Die Höhe des Gesamtschadens kann das Ministerium nicht nennen.

Hinzu kommen insgesamt 276 Fälle, in denen laut bayerischem Gesundheitsministerium Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder abgerechnet wurden. Indizien dafür waren beispielsweise fehlende Angaben zu Testgrund oder Testzeit, fehlende Nachweise für die Durchführung der Testungen, auffällige Häufung der Daten von bestimmten Personen, wenig plausible oder ersichtlich fiktive Personalien und Anschriften sowie die Durchführung von Testungen deutlich außerhalb der gemeldeten Öffnungszeiten. Eine Schadenssumme kann wieder nicht genannt werden.

75 Prozent der Ermittlungsverfahren wurden mangels Tatverdachts eingestellt

Seit Juni 2021 wurden laut Ministerium daher 130 Verfahren geführt – davon 68 Ermittlungsverfahren und 62 Vorermittlungsverfahren. Bei den bereits abgeschlossenen 68 Ermittlungsverfahren wurde in sieben Fällen Anklage erhoben, vier sind rechtskräftig abgeschlossen. Darunter eines, bei dem drei Personen zwölf Testzentren in Nürnberg betrieben und nicht durchgeführte Tests abgerechnet haben. „Zur weiteren Gewinnmaximierung wurden zudem über Scheinverträge überhöhte Beschaffungskosten für Corona-Testkits abgerechnet“, erklärt das Ministerium. 

Der Schaden für die Allgemeinheit lag bei rund einer halben Million Euro. Die Täter wurden zu Freiheitsstrafen von 1,4 Jahren auf Bewährung bis zu 4,2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. 75 Prozent der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Fünf Verfahren wurden wegen geringer Schuld, zwei weitere gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. (David Lohmann)

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